§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

Die Mitglieder/innen des Vereins sind berechtigt: 

a) an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, 

b) in den Versammlungen das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.

Die Mitglieder/innen des Vereins sind verpflichtet: 

a) Den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen, 

b) Die Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu leisten.