§ 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
Alle ehemaligen Schüler/innen der Lehr- und Versuchsanstalt für Milchwirtschaft Malente und deren Vorgängeranstalten, die eine Abschlussprüfung in der beruflichen Aus- und Fortbildung mit Erfolg abgelegt haben.
Gegenwärtig und früher tätige Lehrer/innen der Lehr- und Versuchsanstalt für Milchwirtschaft Malente und deren Vorgängeranstalten.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahmebestätigung des Vorstandes.
Die Mitgliedschaft endet:
Durch Austritt. Der Austritt ist mit mindestens vierteljährlicher schriftlicher Kündigung zum Schluss des Kalenderjahres zulässig. Durch Tod. Durch Ausschluss auf Grund eines Vorstandsbeschlusses wegen Nichterfüllung der dem Mitglied nach Satzung obliegenden Pflichten oder wenn ein Mitglied zum Schaden des Vereins wirkt.
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