§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/in, dessen Stellvertreter/in, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in und einem weiteren Mitglied als Beisitzer/in.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
In einem Jahr werden der/die Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Beisitzer/in, im nächsten Jahr der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schriftführer/in gewählt. Über die Reihenfolge der ersten Wahl entscheidet das Los.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung des Vereins, die Geschäfts- und Kassenführung und die Einberufung der Mitgliederversammlung.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in. Beide sind eigenständig handlungsbefugt. Der Vorstand kann eine Person mit der Erledigung der laufenden Geschäfte beauftragen.