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§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder/innen des Vereins sind berechtigt:
a) an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,
b) in den Versammlungen das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.
Die Mitglieder/innen des Vereins sind verpflichtet:
a) Den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen,
b) Die Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu leisten.